Bestell- / Lieferbedingungen und AGB
der HARTMANN Business Solutions


Bestell- und Lieferbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Bestell- und Lieferbedingungen:

1. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen
Bestellungen nehmen wir unter folgenden Fax-Nr. entgegen: 06202 - 59 20 67
oder als PDF-Anhang per E-Mail unter bestellung@hartmann-bs.de
Wichtig: Jede Bestellung muss unterschrieben werden.
Eine Auftragsbestätigung durch HARTMANN Business Solutions erfolgt auf gleichem Wege.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich in Euro (EUR) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.).
Für die Berechnung gelten stets die am Tag der Auftragsannahme gültigen Preise.

Der Kauf erfolgt per Nachnahme, Barzahlung bei Abholung oder Vorkasse im Inland.

Verpackungskosten und Porto betragen:
- für Lieferungen innerhalb Deutschlands bis 4 kg EUR 6,-
- für Lieferungen innerhalb Deutschlands über 4 bis 10 kg EUR 8,90
- für Lieferungen innerhalb Deutschlands über 10 bis 20 kg EUR 14,00

Bei einem Bestellwert von über EUR 700,- fallen zusätzlich Kosten für eine Höherversicherung von EUR 18,- an.

Bei Versand per Nachnahme fallen zusätzlich die Nachnahmegebühren von EUR 9,50 an.


3. Lieferbedingungen
HARTMANN Business Solutions ist berechtigt, bei nicht erfolgter Selbstlieferung vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt nicht, wenn das Ausbleiben der Selbstbelieferung von HARTMANN Business Solutions zu vertreten ist.

Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht seitens HARTMANN Business Solutions.

Zu Teillieferungen ist HARTMANN Business Solutions berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4. Es gelten unsere AGB


AGB der HARTMANN Business Solutions

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma HARTMANN Business Solutions,
nachfolgend die Firma genannt.

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle in dieser Online-Seite aufgeführten Produkte, Lieferungen
und Leistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Liefer-
bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen. Sofern es zu keiner anderweitigen
schriftlichen Vereinbarung kommte, gelten die AGB der Firma.

2. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Der Vertragsschluss kommt dadurch
zustande, dass der Kunde das jeweilige Produkt schriftlich bestellt.

3. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma sind sofort ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung
bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungs-
verzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Firma
ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen zu stellen.

4. Lieferung und Versand
Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich
schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages
oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma
diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma
an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem
Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von
einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich
auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der
Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom
Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt
hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den
vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des
Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt (z. Zeit: die Deutsche Post AG).
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche
Beschädigung der Verpackung unverzüglich spätestens jedoch nach 2 Werktagen schriftlich der Firma zu melden.

Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche
gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser
Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der
Firma verlässt.

5.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit
dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der
Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung)
und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.

Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über
die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die
Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter
Form hinzuweisen.

Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der
Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma
alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungs-
handlungen zu erbringen.

6.Haftungsbeschränkung
Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die
vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines
anfänglichen Unvermögens auf seiten der Firma. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen
zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende
Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik
entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige
Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

7. Gewährleistung in bezug auf Hardware
Die Firma gewährleistet, dass die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und
Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist
auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die
Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst
ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede
stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängel-
beseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Die Firma kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile
reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor demAustausch Programme
(einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist
verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.
Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder für in direktem Zusammenhang stehende
Fehler kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer
gravierender Umstände des Einzelfalles dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch wegen des gleichen oder direkt im
Zusammenhang stehender Fehler oder wegen eines weiteren Fehlers nicht zuzumuten ist.

Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts
beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen
und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

8. Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet
geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und
andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des
jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

9.Beweisklausel
Alle im EDV-System der Firma auf dauerhaftem und unveränderlichem Träger gespeicherten, elektronisch verarbeiteten
Register mit Daten sind als Beweismittel der Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den
Parteien zugelassen.

10.Export
Der Käufer hat sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung
sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten. Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus
der USA importierter Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die
Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen
Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen,
beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte,
Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche
Endabnehmer exportiert oder wiederexportiert ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen
Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen "Department of Commerce", Abteilung für
die Verwaltung von Exportangelegenheiten oder einer vergleichbaren Stelle.

Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese
Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die Beschränkungen gelten:

Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;

Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten:
alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte die aus den USA importiert
wurden für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im
Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden;

Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:
jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder die Produktion von Raketen
bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische
Waffen aus den USA importiert wurden.

11.Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen
dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten
nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der
Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem
Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, der Sitz der Firma in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts für Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.